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EU Führerschein in Tschechien        

EU Führerschein Aktuelles

Wenn Sie die letzten Monaten die Presse aufmerksam verfolgt haben, gab es dort mehrere Termine (März, Sommer, Herbst 2007) für den Ablauf des Erwerbes des EU Führerscheines. Was ist nun richtig?

Wir halten uns auschließlich an die Gesetze und Vorschriften

und vermitteln unsere Kunden an Fahrschulen, die nach geltendem Recht tätig sind. Denn nur ein peinlich genaues Einhalten der Führerscheinrichtlinien ist die Grundvoraussetzung, damit der Führerschein auch von den deutschen Behörden anerkannt werden muß.

Lesen Sie bitte auch hierzu:

die 3. Führerscheinrichtlinie, insbesondere Seite 9, Artikel 13 Absatz 2

Kernaussage: Eine Fahrerlaubnis, die bis zum 19. Januar 2013 erworben wird, wird duch die Bestiimmungen dieser Richtlinie weder entzogen, noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden darf. Ein Beschluß der 25 EU-Mitgliedstaaten.

Die 3. Führerscheinrichtlinie ist zwar seit dem 19.01.2007 gültig und nur teilweise in Kraft getreten, aber die EU-Staaten dürfen diese erst ab dem 19.Januar 2013 anwenden, da sogenannte Richtlinien von jedem Staat erst die Umsetzung in nationales Recht verlangen.

Anlaß für diese Richtlinie ist dabei die Einführung einheitlicher EU Führerscheine für alle Mitgliedstaaten der EU.

 

Aus aktuellem Anlass Europa Fahrerlaubnis innerhalb von 2 bis 3 Wochen, mit "nur" 1 Anreise!

Immer wieder steht es in den verschiedenen Werbungen zum EU Führerschein, (u.a. bei Google) das es Anbieter gibt, welche es ermöglichen, das Sie den Europa Führerschein innerhalb von "unter" 185 tagen erwerben können ( innerhalb von 1 bis 5 Wochen).

Wir von Tarabas68 Media und AnRo24 Media warnen AUSDRÜCKLICH vor solchen  Angeboten.

In der 3. EU Führerschein Richtlinie ist es ausdrücklich festgehalten:

  • jeder EU Führerschein muss von jedem anderem EU Land anerkannt werden
  • jeder EU Bürger hat das Recht seine Europa Fahrerlaubnis in dem EU Land zu erwerben, in dem er es diesem möchte
  • Es zählt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der EU Führerscheine
  • Artikel 13 Absatz 2 der 3. EU Führerschein Richtlinie sagt aus:

"... Artikel 13 Abs. 2
2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden ..... lesen sie hier  weiter.

Allerdings haben auch Sie Pflichten zu erfüllen zum Erwerb der Fahrerlaubnis

  • Sie müssen EU Bürger sein und einen 1. Wohnsitz in einem beliebigem EU Land nachweisen (Personalausweis oder Meldebestätigung)
  • Sie müssen eine EU Krankenversicherungskarte besitzen oder sich privat Versichern
  • Sie müssen laut Gesetz (seit Januar 2009 gesetzlich vorgeschrieben) eine sogenannte Geburtsnummer ziehen
  • Sie können die Führerschein Prüfung zwar schon jetzt ablegen - allerdings nun das endscheidene

Einhaltung der Meldepflicht sprich 185 Tageregelung (Meldegesetz)

  • Wenn sie im Europäischen Ausland eine EU Fahrerlaubnis erwerben wollen, müssen Sie in diesem Land mindestens 185 Tage einen sogenannten 2. Wohnsitz haben und diesen auch nachweisen können, bevor Sie den EU-Fuehrerschein Nutzen können / dürfen
  • Sie benötigen einen sogenannten Bürgerausweis
  • Die Ausstellung des Führerschein darf erst nach Einhaltung der 185 Tage erfolgen
  • Nur dann ist der Führerschein auch 100%ig und uneingeschrängt gültig und wird auch von deutschland anerkannt

Wenn Sie allerdings auf ein  Angebot hereinfallen, wo Sie die Fahrerlaubnis innerhalb von 2 bis 5 Wochen erwerben können, machen Sie sich strafbar und werden keine Freude an dem EU Führerschein haben. denn es heisst nicht umsonst 185 Tageregelung / Meldegesetz !!!

Wenn Sie mit einem Führerschein angehalten werden, wo die Ausstellung vor 185 Tagen erfolgt ist, sind Sie ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren und haben sich somit strafbar gemacht.

Bedenken Sie einfach: Der EU Führerscheinerwerb geht nur legal, wenn alle Vorschriften des ausstellenden EU Landes sowie die Vorschriften der EU-Richtlinie eingehalten worden sind

 
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