Agentur Tarabas 68Media Telefon: 0 52 34 - 202 97 56 Mobil: 0 160 - 99 60 28 13| Mail | Impressum | AGB

EU Führerschein in Tschechien        

Fragen und Antworten zum EU Führerschein

Es gibt immer wieder Fragen rund um die Thematik EU Führerschein - legal und rechtssicher

1. Ist die Geburtsnumemr wirklich zwingend notwendig?

  • Die Antwort lautet JA.
  • Sie ist gemäß § 92 Abschn. 3 des gesetzes Nr. 361/2000 Sb über den Strassenverkehr und über die Änderung einiger Gesetze (Gesetz über den Strassenverkehr) für die Einreichung des Führerscheinantrages zwingend notwendig. Es handelt sich dabei um eine Registriernummer, welche auch auf den EU Führerschein unter Punkt 4d eingetragen wird.

2. Darf die Prüfung trotz Fahrverbotssperre abgelegt werden?

  • Hier ein klares NEIN!
  • Denn die Vorschriften sagen folgendes: Der Führerschein ist rechtsgültig und muß anerkannt werden unter folgenden Punkten - a) die Prüfung darf nicht während einer aktuellen Fahrverbotssperre abgelegt werden und b) die Meldepflicht muss eingehalten werden!

3. Muss die Meldepflicht eingehalten werden?

  • Auch hier ein klares JA.
  • Laut EuGH und der 3. Führerscheinrichtlinie muß die Meldepflicht von 185 Tagen eingehalten werden. Nur dann wird der Führerschein anerkannt.

4. Wie lange dauert es, bis ich meinen EU Führerschein in den Händen halte?

  • Das Gesetz schreibt vor, das die Meldepflicht von 185 Tage eingehalten werden muss.
  • D.h. Nach Ablauf der 185 Tage wird dann beim zuständigen Magistrat Ihr Führerscheinantrag abgegeben.
  • In Tschechien besteht zwar grundsätzlich die Möglichkeit, den Führerschein vorzeitig ausstellen zu lassen. Aber was passiert hier in Deutschland?
  • In den letzten Wochen haben wir einige Telefonate mit Führerscheininhabern geführt, welche Ihren EU Führerschein in einer "schnelleren" Variante in Tschechien erworben haben.
  • Nachdem Sie in Deutschland in eine Polizeikontrolle kamen, fangen nunmehr die Probeleme an. Warum. werden Sie sich sicher fragen.
  • Das kann ganz einfach beantwortet werden: Deutschland erfragt a) ob die Meldepflicht eingehalten worden ist. Aus den Dokumenten (Bürgerkarte sowie Führerschein) ist dies nicht ersichtlich, denn zwischen Ausstellungsdatum der Bürgerkarte und Ausstellungsdatum des Führerscheines liegen keine 185 Tage.
  • Die deutschen Behörden stellen gleichzeitig eine Anfrage über das KBA (Kraftfahrtbundesamt) an die tschechische Behörde, ob alle Vorschriften eingehalten worden sind (solche Schriftstücke liegen uns durch  Rolf Herbrechtsmeier vor)

5. Gibt es in Tschechien auch eine MPU?

  • Ja, auch in Tschechien besteht die Möglichkeit, ein ärztliches Gutachten auf Fahreignung bei einem gerichtsvereidigten Psychologen  abzulegen.
  • Sollten Sie den EU Führerschein i.V.m. diesem Gutachten erwerben, muß dieser von den deutschen Behörden nach § 28 Abs. 5 i.V.m. §§ 20 Abs. 1 und 3, 21 der FeV anerkannt werden.

 

Website der Firma Tarabas68Media & AnRo24Media

Europa Führerschein · EU Führerschein · ohne MPU · Fahrschule · Prüfung · Tschechien · Polen · Slowakei · Fahrstunden · Theorie · Europa · Tourismus · EUROPA Fahrerlaubnis · PKW B · LKW C · Motorrad  A· Fahrerlaubnis · Medizinisch Psychologische Untersuchung · Wohnsitz · Aufenthaltsgenehmigung 185 Tageregelung zur Meldepflicht · Tarabas68 Media · AnRo24 Media ·  EU-Fuehrerschein kaufen im Ausland ·

Homepage-Vorlagen