Fragen und Antworten zum EU Führerschein
Es gibt immer wieder Fragen rund um die Thematik EU Führerschein - legal und rechtssicher
1. Ist die Geburtsnumemr wirklich zwingend notwendig?
- Die Antwort lautet JA.
- Sie ist gemäß § 92 Abschn. 3 des gesetzes Nr. 361/2000 Sb
über den Strassenverkehr und über die Änderung einiger Gesetze (Gesetz über den
Strassenverkehr) für die Einreichung des Führerscheinantrages zwingend
notwendig. Es handelt sich dabei um eine Registriernummer, welche auch auf den
EU Führerschein unter Punkt 4d eingetragen wird.
2. Darf die Prüfung trotz Fahrverbotssperre abgelegt werden?
- Hier ein klares NEIN!
- Denn die Vorschriften sagen folgendes: Der Führerschein
ist rechtsgültig und muß anerkannt werden unter folgenden Punkten - a) die
Prüfung darf nicht während einer aktuellen Fahrverbotssperre abgelegt werden und
b) die Meldepflicht muss eingehalten werden!
3. Muss die Meldepflicht eingehalten werden?
- Auch hier ein klares JA.
- Laut EuGH und der 3. Führerscheinrichtlinie muß die
Meldepflicht von 185 Tagen eingehalten werden. Nur dann wird der Führerschein
anerkannt.
4. Wie lange dauert es, bis ich meinen EU Führerschein in den Händen
halte?
- Das Gesetz schreibt vor, das die Meldepflicht von 185 Tage eingehalten werden
muss.
- D.h. Nach Ablauf der 185 Tage wird dann beim zuständigen Magistrat Ihr
Führerscheinantrag abgegeben.
- In Tschechien besteht zwar grundsätzlich die
Möglichkeit, den Führerschein vorzeitig ausstellen zu lassen. Aber was passiert
hier in Deutschland?
- In den letzten Wochen haben wir einige Telefonate mit
Führerscheininhabern geführt, welche Ihren EU Führerschein in einer
"schnelleren" Variante in Tschechien erworben haben.
- Nachdem Sie in Deutschland
in eine Polizeikontrolle kamen, fangen nunmehr die Probeleme an. Warum. werden
Sie sich sicher fragen.
- Das kann ganz einfach beantwortet werden: Deutschland
erfragt a) ob die Meldepflicht eingehalten worden ist. Aus den Dokumenten
(Bürgerkarte sowie Führerschein) ist dies nicht ersichtlich, denn zwischen
Ausstellungsdatum der Bürgerkarte und Ausstellungsdatum des Führerscheines
liegen keine 185 Tage.
- Die deutschen Behörden stellen gleichzeitig eine Anfrage
über das KBA (Kraftfahrtbundesamt) an die tschechische Behörde, ob alle
Vorschriften eingehalten worden sind (solche Schriftstücke liegen uns durch
Rolf Herbrechtsmeier vor)
5. Gibt es in Tschechien auch eine MPU?
- Ja, auch in Tschechien besteht die Möglichkeit, ein ärztliches Gutachten auf
Fahreignung bei einem gerichtsvereidigten Psychologen abzulegen.
- Sollten Sie
den EU Führerschein i.V.m. diesem Gutachten erwerben, muß dieser von den
deutschen Behörden nach § 28 Abs. 5 i.V.m. §§ 20 Abs. 1 und 3, 21 der FeV
anerkannt werden.